Wichtige Dinge, die beim Vertragsabschluss mit der Tagesmutter zu beachten sind

Im Laufe der Eingewöhnungsphase sollten die Eltern einen Betreuungsvertrag mit der Tagesmutter einzugehen.


Dieser dient dazu, beide Parteien rechtlich abzusichern. Er sollte in jedem Fall abgeschlossen werden, auch dann, wenn das Verhältnis zur Tagesmutter unproblematisch erscheint. Man weiß schließlich nie, was passieren wird und es ist sicherer im Fall der Fälle eine klar formulierte Vereinbarung vorliegen zu haben um Streitigkeiten zu vermeiden.


Letztlich ist es der Betreuungsvertrag, der die Beziehung zwischen den Eltern des betreuten Kindes und der Tagespflegeperson unproblematisch und frei von Missverständnissen gestalten soll und zu einer entspannten Kinderbetreuung beitragen wird. Eine gute Tagesmutter wie man sie beispielsweise auf der Plattform sitterstadt.de finden kann, hat meistens auch schon Erfahrung mit dem Aufsetzen eines Tagespflegevertrages.

Wer sich bei den genauen Formulierungen unsicher ist, kann auf Musterverträge aus dem Internet zurückgreifen. Auch das zuständige Jugendamt bietet entsprechende Vordrucke an. Dennoch sind einige wichtige Punkte zu beachten, die gegebenenfalls ergänzt werden sollten.


Zuallererst sollte der Vertrag die Vertragspartner und ihre Kontaktdaten nennen, auch die betreuten Tageskinder müssen erwähnt werden. Der nächste wichtige Punkt ist der finanzielle Aufwand. Der Beruf der Tagesmutter ist eine selbstständige Tätigkeit. Ihre Entlohnung ist nicht tariflich geregelt, daher sollte die vereinbarte Bezahlung im Vertrag klar erwähnt werden.


  • Erfolgt die Bezahlung stundenweise oder pauschal?

  • Was ist mit Urlaubsgeld?

  • Wann und auf welche Weise erfolgt die Entlohnung der Tagesmutter?


Alle diese Punkte sollten im Tagespflegevertrag berücksichtigt werden.


Die Betreuungszeiten sind ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages mit der Tagesmutter. Diese beinhalten nicht nur wie lange das Kind jeden Tag betreut werden soll, sondern auch Sondervereinbarungen, wie zum Beispiel die Betreuung am Wochenende, an Feiertagen oder über Nacht. Weiterhin sollte vereinbart werden, welche Personen berechtigt sind das Kind zur Tagesmutter zu bringen und wieder abzuholen. Und natürlich sollten Beginn und Ende der Betreuungszeit festgehalten werden.


Ein weiterer Punkt im Tagespflegevertrag sind die Urlaubs- und Ferienzeiten betreffende Regelungen. Und natürlich sollten sich die Vertragspartner einigen, wer die Betreuung im Krankheitsfall der Tagesmutter übernehmen wird.


Wichtig ist, dass der Vertrag eventuell vorhandene Krankheiten und Allergien des Kindes nennt. Auch Versicherungsregelungen müssen enthalten sein. Kinder verletzen sich gelegentlich beim Spielen oder werden plötzlich krank. Beim Aufsetzen des Vertrages sollte daher auch berücksichtigt werden, was in einem solchen Fall geschehen soll.


Sollten die Eltern individuelle Vereinbarungen mit der Tagesmutter treffen, können diese im Vertrag unter dem Punkt "Sonstige Vereinbarungen" schriftlich festgehalten werden.


Wichtig ist dass der Tagespflegevertrag erst dann gültig ist, wenn ihn beide Parteien unterzeichnet haben. Durch die Unterschrift bestätigen sowohl die Eltern als auch die Tagesmutter, dass sie alle Regelungen und Bedingungen anerkennen.